Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB -

Claudia Mandrysch, Beratung/Strategie/Organisationsentwicklung/Coaching (im weiteren Verlauf `cmBeratung` genannt)

Stand Mai 2024

 

1. Geltungsbereich

(1) Die Geschäftsbedingungen gelten für die Verträge zwischen cmBeratung und ihren Auftraggebern über Beratungsleistungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

(2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen zwischen cmBeratung und anderen Personen als dem Auftraggeber begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen über die Haftung gem. Ziffer 11 dieser Auftragsbedingungen.

 

2. Umfang und Ausführung des Auftrages

(1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den   Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. cmBeratung ist unter Befreiung von § 181 BGB berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger dritter Personen zu bedienen.

(2) Beinhaltet der Auftrag die Restrukturierung eines Unternehmens, wird die Leistung durch Verfolgung eines mit dem Auftraggeber abgestimmten Geschäftsplanes erbracht, nicht jedoch ein Erfolg geschuldet.

(3) Der Auftrag erstreckt sich nicht auf die Erteilung von Rechts- und Steuerrat, die Prüfung der Frage, ob Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervorschriften, wie

z.B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbs- beschränkungs-, Kartell- und Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das gleiche gilt für die Feststellung, ob Subventionen, Zulagen oder sonstige Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können.

 

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der cmBeratung auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Ausführung und Prüfung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.

(2) Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der cmBeratung bekannt werden.

 

4. Sicherung der Unabhängigkeit

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter*innen der cmBeratung gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.

 

5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte

Hat die cmBeratung die Ergebnisse ihrer Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von der cmBeratung außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.

 

6. Schutz des geistigen Eigentums

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von der cmBeratung gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und Kostenberechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Diese sind und bleiben geistiges Eigentum der cmBeratung.

 

7. Weitergabe von Äußerungen der cmBeratung

(1) Der Auftraggeber ist befugt, die im Rahmen des Auftrages von der cmBeratung gefertigten Unterlagen, insbesondere Berichte, Gutachten, Stellungnahmen und sonstige Auskünfte, nur für seine eigenen Zwecke zu verwenden.

(2) Die Weitergabe von Äußerungen der cmBeratung darf nur mit deren schriftlicher Einwilligung erfolgen, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen Dritten ergibt.

(3) Gegenüber einem Dritten haftet die cmBeratung nur, wenn die Voraussetzungen des Abs. 2 gegeben sind und nur im Rahmen der Ziffer 11 dieser AGB.

 

8. Korrespondenz / E-Mail-Verkehr

Die cmBeratung ist berechtigt, mit dem Auftraggeber oder Dritten im Rahmen der Auftragsbearbeitung über E-Mail zu korrespondieren, soweit nicht der Auftraggeber ausdrücklich eine anderweitige Weisung erteilt. Die cmBeratung macht darauf aufmerksam, dass die Kommunikation mit E-Mail mit einem Verlust an Vertraulichkeit und Sicherheit verbunden sein kann. Auf ein Verschlüsselungsverfahren wird verzichtet.

 

9. Datenschutz

Die cmBeratung ist befugt, im Rahmen der Auftragsabwicklung die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

 

10. Mängelbeseitigung

(1) Für den Fall, dass etwaige Mängel der erbrachten Leistung bestehen, bestehen Ansprüche des Auftraggebers auf Nachbesserung durch die cmBeratung. Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages kann nur insoweit verlangt werden, als die Nachbesserung scheitert. Handelt der Auftraggeber als Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes oder ist dieser eine juristische Person, besteht ein Anspruch auf Rückgängigmachung nur, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nachbesserung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

(2) Der Anspruch auf Nachbesserung muss vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Offenbare Unrichtigkeiten kann die cmBeratung jederzeit berichtigen, auch gegenüber Dritten.

 

11. Haftung

(1) Die Haftung der cmBeratung, ihrer Mitarbeiter*innen und ihrer Erfüllungsgehilfen ist für alle Schäden ausgeschlossen, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Die Haftung der cmBeratung, ihrer Mitarbeiter*innen und Erfüllungsgehilfen wird für alle Fälle der groben Fahrlässigkeit auf € 50.000, jedoch höchstens auf das Zweifache des vereinbarten Honorars einschließlich Zusatzleistungen, beschränkt.

(3) Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber 3 Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folgen hingewiesen wurde. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.

 

12. Annahmeverzug

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von der cmBeratung angebotenen Leistung in Verzug oder verletzt er eine ihm obliegende Pflicht zur Mitwirkung, so ist die cmBeratung zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch der cmBeratung auf Ersatz der ihr durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen.

 

13. Schweigepflicht gegenüber Dritten

(1) Die cmBeratung ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Schweigepflicht entbindet.

(2) Die cmBeratung darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

(3) Zieht die  cmBeratung zur Bearbeitung zur Bearbeitung des Auftrages Dritte hinzu, ist sie berechtigt, sämtliche für die Bearbeitung des Auftrages erforderlichen Informationen an den Dritten weiterzuleiten. Die cmBeratung wird etwaig beauftragte Dritte zur Verschwiegenheit verpflichten, insoweit diese nicht schon einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

 

14. Vergütung

(1) Die cmBeratung hat neben ihrer Honorarforderung Anspruch auf Erstattung ihrer Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Sie kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung ihrer Leistung von der Vollbefriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

(2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen der cmBeratung auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

15. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

Soweit nicht anders vereinbart, kann der Beratervertrag mit einer Frist von vier Wochen gekündigt. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

 

16. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

(1) Die cmBeratung bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihr übergebenen und von ihr selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel drei Jahre auf.

(2) Nach Befriedigung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat die cmBeratung auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die sie aus Anlass ihrer Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen cmBeratung und ihrem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Die cmBeratung kann von Unterlagen, die sie an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.

(3) Die cmBeratung ist berechtigt, die für das jeweilige Projekt durchgeführten Arbeiten als Referenzprojekt zu verwenden und in Angeboten und Veröffentlichungen anonymisiert zu erwähnen.

 

17.Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann handelt, wird als Gerichtsstand Brandenburg an der Havel vereinbart.

 

© Claudia Mandrysch 2024. Alle Rechte vorbehalten.

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